Umzugsofferten vergleichen: erst angleichen, dann rechnen
Zwei Offerten, zwei Zahlen – und schon ist die Entscheidung gefallen. Meistens falsch. Denn solange die beiden Angebote nicht dieselben Leistungen enthalten, vergleichen Sie zwei verschiedene Umzüge. Diese Seite zeigt, wie man Offerten auf einen Nenner bringt, bevor man auf die Summe schaut.
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Was in einer Offerte stehen muss
Eine Offerte ist kein Werbeblatt mit einer Endsumme, sondern eine Aufstellung dessen, was geliefert wird. Der Beobachter listet in seinen Hinweisen zu Offerte und Vertrag auf, welche Angaben eine seriöse Umzugsofferte enthält. Gehen Sie die Liste Position für Position durch, bevor Sie überhaupt auf die Zahl schauen.
- Datum und Uhrzeit des Einsatzes, nicht nur der Monat.
- Beide Adressen vollständig, mit Stockwerk und Angabe, ob ein Lift vorhanden ist.
- Anzahl Mitarbeitende als feste Zahl, nicht als Spanne.
- Fahrzeuggrösse beziehungsweise Ladevolumen und Anzahl Fahrten.
- Ansätze für Fahrzeug samt Fahrer und für jede weitere Person.
- Geschätzte Dauer mit Obergrenze – der entscheidende Satz bei Regiearbeit.
- Sämtliche Zuschläge, insbesondere Möbellift, Verpackungsmaterial, Demontage und Montage, Entsorgung sowie die Versicherung.
Fehlt eine dieser Positionen, fragen Sie nach und lassen Sie die Antwort in die Offerte aufnehmen. Eine Ergänzung per E-Mail zählt ebenfalls, solange sie eindeutig zur Offerte gehört. Mündliche Zusagen sind rechtlich gültig, im Streitfall aber nicht beweisbar – deshalb der schlichte Grundsatz: alles schriftlich.
Die Besichtigung als Qualitätsmerkmal
Wer ein Volumen nicht gesehen hat, schätzt es. Eine Besichtigung vor Ort – ersatzweise eine gründliche Videobesichtigung – ist deshalb selbst ein Prüfkriterium. Dabei zeigt sich auch, wie genau gearbeitet wird: Fragt die Person nach der Breite des Treppenhauses, nach der Zufahrt für den Lastwagen, nach dem Gewicht des Klaviers, nach dem Estrich und dem Keller? Wer nur durchs Wohnzimmer geht, wird sich später verrechnet haben – und die Differenz landet auf Ihrer Rechnung.
Regie mit Kostendach oder Festpreis
Zwei Modelle sind gebräuchlich, und beide können richtig sein. Falsch ist nur das dritte: Regie ohne Obergrenze.
Regie mit Kostendach
Nach Aufwand- Prinzip
- Sie zahlen die tatsächlich geleisteten Stunden, höchstens jedoch den vereinbarten Maximalbetrag.
- Stärke
- Geht es schneller als geplant, zahlen Sie weniger. Die Obergrenze schützt vor dem Gegenteil.
- Voraussetzung
- Das Kostendach muss schriftlich in der Offerte stehen, mit Bezug auf einen definierten Leistungsumfang.
- Vorsicht bei
- Formulierungen wie «Richtwert», «voraussichtlich» oder «ca.» anstelle einer klaren Obergrenze.
Festpreis
Pauschal- Prinzip
- Ein fester Betrag für klar umschriebene Leistungen, unabhängig von der tatsächlichen Dauer.
- Stärke
- Planbarkeit. Sie kennen die Zahl vor dem Umzugstag und müssen keine Stunden kontrollieren.
- Voraussetzung
- Der Leistungsumfang muss so genau beschrieben sein, dass Nachforderungen für «Zusätzliches» keine Angriffsfläche finden.
- Vorsicht bei
- Pauschalen ohne Besichtigung – sie enthalten entweder einen hohen Sicherheitszuschlag oder eine spätere Diskussion.
Der Satz, auf den es ankommt
Der Beobachter empfiehlt bei Abrechnung nach Stunden ausdrücklich ein Kostendach. Ohne diese Obergrenze übernehmen Sie das gesamte Risiko einer Fehleinschätzung – und zwar die Fehleinschätzung des Anbieters.
Wann ein Angebot bindet – und wie viel Abweichung zulässig ist
Die Stiftung für Konsumentenschutz zieht die Linie dort, wo ein fester Preis für klar definierte Leistungen vereinbart wurde: Dann ist das Angebot verbindlich. Überschreitet der Betrieb diesen Preis, muss er Sie unverzüglich informieren, und Sie haften nicht für die Mehrkosten – es sei denn, es sind ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände eingetreten Art. 373 OR.
Anders verhält es sich bei einer Abrechnung nach Aufwand oder einem ausdrücklich als «circa» bezeichneten Betrag. Hier gilt eine gewisse Toleranz als branchenüblich hinnehmbar; in der Praxis wird eine Abweichung in der Grössenordnung von zehn bis fünfzehn Prozent akzeptiert. Die Konsumentensendung von Radio und Fernsehen kommt zum selben Ergebnis: Genau kalkulierte Angebote mit präziser Zahl binden, Circa-Angaben nicht im gleichen Mass.
Die Formulierung entscheidet. «Fixbetrag für die aufgeführten Leistungen» ist etwas grundlegend anderes als derselbe Betrag mit einem «ca.» davor – auch wenn auf dem Blatt dieselbe Zahl steht.
Nachforderungen richtig behandeln
Taucht am Umzugstag eine Mehrleistung auf, die niemand vorhergesehen hat – eine zusätzliche Fuhre, ein Möbellift, ein blockierter Zugang –, muss sie angekündigt und ihr Preis genannt werden, bevor sie erbracht wird. Lassen Sie sich die Zusatzposition schriftlich geben, notfalls handschriftlich auf dem Rapport. Und unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht gelesen haben oder mit dem Sie nicht einverstanden sind: Eine Unterschrift unter einem Rapport kann als Anerkennung einer Forderung gewertet werden.
Erst angleichen, dann vergleichen
Vier Handgriffe machen aus drei unterschiedlichen Angeboten drei vergleichbare Angebote. Ohne sie vergleichen Sie Äpfel mit Umzugskartons.
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Denselben Auftrag beschreiben
Alle Anbieter erhalten identische Angaben: Volumen, Stockwerke, Lift, Zufahrt, Termin, gewünschte Zusatzleistungen, besondere Stücke. Unterschiedliche Grundlagen erzeugen unterschiedliche Zahlen – und das sagt nichts über die Anbieter aus.
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Leistungen auf eine gemeinsame Liste setzen
Schreiben Sie die Positionen untereinander und tragen Sie je Anbieter ein, ob sie enthalten, ausgeschlossen oder nicht erwähnt sind. «Nicht erwähnt» ist die gefährlichste Kategorie, weil sie später zur Zusatzposition wird.
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Fehlende Leistungen nachfordern
Bitten Sie um eine ergänzte Offerte statt um eine mündliche Zusicherung. Wer nicht ergänzen will, hat entweder nicht kalkuliert oder will sich nicht festlegen – beides ist eine Antwort.
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Erst jetzt die Summen nebeneinanderlegen
Vergleichen Sie Obergrenze mit Obergrenze und Festpreis mit Festpreis. Eine Regieofferte ohne Kostendach nehmen Sie gar nicht erst in den Vergleich auf, weil sie keine vergleichbare Zahl enthält.
Die Posten, die in Offerten am häufigsten fehlen
Wo zwei Angebote unerklärlich weit auseinanderliegen, fehlt meistens im günstigeren eine Position. Diese hier fallen am häufigsten unter den Tisch – und tauchen später auf der Rechnung wieder auf.
Der Weg zwischen Wohnung und Fahrzeug
Tragweg, Treppenstufen, fehlender Lift, ein Lift, in den das Sofa nicht passt: All das kostet Zeit und wird nur dann korrekt eingerechnet, wenn es jemand gesehen hat. Fragen Sie ausdrücklich, ob ein Zuschlag pro Etage vorgesehen ist und ab welchem Stockwerk er greift. Ebenso wichtig ist die Zufahrt: Wie weit steht das Fahrzeug von der Haustür entfernt, und braucht es dafür eine Bewilligung der Gemeinde oder eine Halteverbotszone? Wer beantragt sie, und ist der Aufwand in der Offerte enthalten?
Möbellift und Spezialtransport
Ein Möbellift ist keine Kleinigkeit, sondern ein eigenes Gerät mit eigener Position. Dasselbe gilt für Stücke, die zu zweit nicht bewegt werden können. Steht in der Offerte nichts davon, obwohl die Wohnung im vierten Stock ohne Lift liegt, ist die Offerte unvollständig – nicht günstig.
Material, Demontage, Montage
Kartons, Luftpolsterfolie, Kleiderboxen, Matratzenhüllen: Wird das Material gestellt, gemietet oder verkauft? Wird es zurückgenommen? Und wer baut Betten, Schränke und Regale ab und wieder auf? Der Aufbau am Zielort ist oft der zeitintensivere Teil und wird in schnellen Offerten gerne übergangen.
Entsorgung und Zwischenlagerung
Was bei einem Umzug nicht mitgeht, muss irgendwohin. Entsorgung ist eine eigene Leistung mit eigenen Kosten und eigenen Regeln – und sie hängt von der Gemeinde ab, weshalb sie in einer Offerte klar bezeichnet sein sollte. Dasselbe gilt für eine Zwischenlagerung, wenn zwischen Auszug und Einzug Tage oder Wochen liegen: Wo wird gelagert, wie ist der Hausrat dort versichert, und wie wird die Dauer abgerechnet?
Termin und Zeitpunkt
Samstage, Feiertage, kurzfristige Aufträge und Termine zu Monatsende sind stärker nachgefragt. Ob und wie sich das auf das Angebot auswirkt, steht selten von selbst in der Offerte – fragen Sie nach, statt sich überraschen zu lassen. Wer flexibel ist, sollte diese Flexibilität ausdrücklich erwähnen: Sie ist ein Argument, das im Gespräch etwas wert sein kann.
Sechs Fragen an jeden Anbieter
Stellen Sie allen dieselben Fragen und notieren Sie die Antworten. Die Unterschiede sind oft aufschlussreicher als die Beträge.
Wie lange dauert es?
Mit welcher Dauer wird gerechnet, und was geschieht, wenn sie überschritten wird? Gibt es eine Obergrenze und wo steht sie?
Wer packt was?
Sind Kartons, Packen, Demontage und Montage enthalten? Wer stellt das Material, und wird es zurückgenommen?
Wie sind Sie versichert?
Besteht eine Frachtführer- und Betriebshaftpflichtversicherung, und lässt sich die Deckung schriftlich bestätigen?
Wer ist zuständig?
Wer leitet den Einsatz vor Ort, unter welcher Nummer erreichbar, und wer entscheidet bei einer Änderung am Tag selbst?
Was gilt bei Absage?
Welche Fristen und Folgen hat eine Verschiebung, etwa wenn sich die Schlüsselübergabe verzögert?
Wie wird abgerechnet?
Rechnung nach der Leistung oder Zahlung am Umzugstag? Wird eine Anzahlung verlangt und wofür?
Die Antworten gehören in dieselbe Liste wie die Leistungspositionen. Am Ende entscheiden Sie nicht nach Gefühl, sondern nach einer Aufstellung, die Sie in einem halben Jahr noch nachvollziehen können.