Häufige Fragen zur Wahl und Prüfung einer Umzugsfirma
Fünfzehn Fragen, die vor jeder Unterschrift auftauchen – knapp beantwortet, mit dem jeweiligen Artikel des Obligationenrechts oder der zuständigen Stelle. Wo eine Angabe unsicher ist, steht das hier ausdrücklich.
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Recht, Fristen und Papiere rund um die Firmenwahl
Die Antworten stützen sich auf das Obligationenrecht, das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, die Hinweise des Mieterinnen- und Mieterverbands sowie auf Schweizer Konsumentenorganisationen und Konsumentensendungen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Welches Recht gilt für einen Umzugsvertrag in der Schweiz?
In der Regel das Frachtrecht des Obligationenrechts, also die Artikel 440 bis 457 OR. Verpflichtet sich die Firma zusätzlich zu einem bestimmten Werk, etwa einer Küchenmontage, kommen Regeln des Werkvertrags dazu. Deutsche Sonderregeln für Umzugsverträge gelten in der Schweiz nicht, auch wenn sie im Internet oft zitiert werden.
Haftet die Umzugsfirma, wenn etwas kaputtgeht?
Grundsätzlich ja. Geht Frachtgut verloren oder unter, hat der Frachtführer nach Artikel 447 OR den vollen Wert zu ersetzen, sofern er sich nicht entlasten kann. Er muss also beweisen, dass die Ursache in der Beschaffenheit der Sache, in einer Anweisung des Auftraggebers oder in unabwendbaren Umständen lag – nicht Sie müssen sein Verschulden beweisen.
Gilt das auch bei Verspätung oder wenn nur ein Teil beschädigt ist?
Ja. Artikel 448 OR stellt Verspätung bei der Ablieferung, Beschädigung und teilweisen Untergang unter dieselben Voraussetzungen und Vorbehalte wie den vollständigen Verlust. Ohne besondere Abrede kann der Ersatz allerdings nicht höher ausfallen als bei einem Totalverlust.
Was passiert, wenn ich beim Ausladen nichts beanstande?
Dann verlieren Sie Ihre Ansprüche. Nach Artikel 452 OR erlöschen mit der vorbehaltlosen Annahme des Gutes und der Bezahlung der Fracht alle Ansprüche gegen den Frachtführer – ausgenommen absichtliche Täuschung und grobe Fahrlässigkeit. Halten Sie Schäden deshalb schriftlich fest, bevor Sie quittieren und zahlen.
Bis wann muss ich einen versteckten Schaden melden?
Sofort nach der Entdeckung – und spätestens acht Tage nach der Ablieferung. Diese Frist steht in Artikel 452 OR und betrifft Schäden, die äusserlich nicht erkennbar waren. Melden Sie schriftlich, am besten eingeschrieben, mit Fotos und Datum.
Wie lange kann ich Ansprüche überhaupt geltend machen?
Ein Jahr. Artikel 454 OR setzt die Verjährung bei Verlust und Verspätung ab dem Tag an, an dem die Ablieferung hätte erfolgen sollen, bei Beschädigung ab dem Tag der Ablieferung. Vorbehalten bleiben Fälle von Täuschung und grober Fahrlässigkeit.
Muss ich besonders wertvolle Gegenstände anmelden?
Ja. Artikel 447 OR wertet es als Verschulden des Absenders, wenn er den Frachtführer über den besonders hohen Wert des Frachtgutes nicht unterrichtet hat. Bilder, Instrumente, Sammlungen, ein Tresor: Wert vor dem Umzug schriftlich deklarieren, sonst tragen Sie das Risiko selbst.
Deckt meine Hausratversicherung den Umzug ab?
Nur teilweise. Die Police zieht in der Regel mit und schützt für eine gewisse Übergangszeit beide Adressen – die genaue Dauer steht in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Gedeckt sind aber die klassischen Risiken wie Feuer, Wasser und Diebstahl. Typische Transportschäden wie Fallenlassen, Anstossen oder Kratzer gehören nicht dazu.
Worauf achte ich bei der Versicherung der Firma?
Fragen Sie nach einer Frachtführer- und Betriebshaftpflichtversicherung und lassen Sie sich die Deckung bestätigen. Der Beobachter nennt diese Prüfung ausdrücklich. Eine Firma, die dazu ausweichend antwortet oder auf «das läuft über Ihre Hausratversicherung» verweist, hat die Frage nicht beantwortet.
Muss ich das Protokoll der Wohnungsabgabe unterschreiben?
Nein. Der Mieterinnen- und Mieterverband hält fest, dass keine Unterschriftspflicht besteht. Enthält das Protokoll finanzielle Verpflichtungen, mit denen Sie nicht einverstanden sind, verweigern Sie die Unterschrift. Unterschreiben Sie dennoch, vermerken Sie bei strittigen Positionen «Gilt nicht als Schuldanerkennung».
Wie schnell muss die Vermieterschaft Mängel melden?
Sofort. Artikel 267a OR verlangt, dass der Zustand bei der Rückgabe geprüft und dem Mieter unverzüglich mitgeteilt wird, wofür er einstehen soll. In der Praxis werden darunter etwa zwei bis drei Arbeitstage verstanden, höchstens rund eine Woche. Später entdeckte, bei normaler Prüfung nicht erkennbare Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu melden.
Wie hoch darf das Mietzinsdepot sein?
Bei Wohnungen höchstens drei Monatsmieten, so Artikel 257e OR. Das Sperrkonto muss auf den Namen der Mieterschaft lauten, die Zinsen gehören ihr. Für Geschäftsräume gilt diese Obergrenze nicht.
Wann gibt die Bank das Depot ohne Zustimmung frei?
Nach einem Jahr. Blockiert die Vermieterschaft das Depot ohne Grund, haben Sie zwei Wege: das Schlichtungsverfahren – oder abwarten. Hat die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Mietende kein Verfahren eingeleitet, muss die Bank das Depot ohne ihre Zustimmung herausgeben.
Darf eine Umzugsfirma eine Vorauszahlung verlangen?
Sie darf. Verboten ist eine Anzahlung in der Schweiz nicht. Konsumentenorganisationen und Ratgeber raten aber übereinstimmend davon ab, vor der Leistung zu zahlen. Seriöse Betriebe rechnen nach dem Umzug ab. Eine hohe Vorauszahlung ohne nachvollziehbare Begründung ist ein Warnzeichen.
Was bedeutet «in Liquidation» im Handelsregister?
Dass die Firma aufgelöst wird. Nach dem Auflösungsbeschluss erscheint sie mit dem Zusatz «in Liquidation», es werden Liquidatoren eingetragen und die Gläubiger werden dreimal öffentlich aufgerufen. Ein Vertrag über einen künftigen Umzugstermin gehört nicht in eine solche Firma.
Wer beantwortet welche Frage?
Viele Anliegen klären sich schneller, wenn man die richtige Stelle kennt. Diese Übersicht ordnet die häufigsten Themen zu – ohne Adressen und ohne Gebührenangaben, weil beides je nach Ort abweicht.
Handelsregisteramt und Zefix
Existenz, Rechtsform, Sitz, Zweck, Kapital und Zeichnungsberechtigung einer Firma. Ebenso der Vermerk «in Liquidation». Die Suche ist online und ohne Interessennachweis zugänglich.
Betreibungsamt am Sitz
Auskunft über laufende und abgeschlossene Betreibungen sowie über Verlustscheine, sofern Sie ein Interesse glaubhaft machen. Über das Gesuch entscheidet das Amt.
Schlichtungsbehörde in Mietsachen
Streit über das Abgabeprotokoll, über Nachforderungen der Vermieterschaft oder über ein blockiertes Mietzinsdepot. Zuständig ist die Behörde am Ort der Liegenschaft.
Ihre Versicherung
Deckung während des Umzugs, Übergangszeit an beiden Adressen, Transportversicherung und die Frage, welche Schäden zu welchem Vertrag gehören. Verbindlich ist Ihre Police.
Konsumentenorganisationen
Rechtsauskünfte zu Offerten, Kostenvoranschlägen und Nachforderungen; Mieterverbände zusätzlich zu allen Fragen rund um Rückgabe und Depot.
Die Umzugsfirma selbst
Alles, was Ihre konkrete Adresse betrifft: Zufahrt, Tragwege, Liftmasse, Zeitbedarf, Material. Diese Fragen kann niemand aus der Ferne beantworten.
Kleines Glossar der Auswahl
- Publizitätsfunktion
- Die Aufgabe des Handelsregisters, wirtschaftliche Angaben über Unternehmen öffentlich zu machen, damit sich der Geschäftsverkehr darauf verlassen kann.
- Zefix
- Der Zentrale Firmenindex: die gemeinsame Online-Suche über die Daten aller 26 kantonalen Handelsregister, geführt vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister.
- In Liquidation
- Registervermerk nach dem Auflösungsbeschluss einer Gesellschaft. Die Firma wickelt ab; Liquidatoren werden eingetragen und die Gläubiger öffentlich aufgerufen.
- Verlustschein
- Bescheinigung darüber, dass eine Betreibung ohne vollständige Deckung geblieben ist. Die Forderung daraus verjährt erst nach zwanzig Jahren.
- Frachtvertrag
- Vertragstyp des Obligationenrechts, dem der Umzugsvertrag in der Schweiz in aller Regel zugeordnet wird. Geregelt in den Artikeln 440 bis 457 OR.
- Wertdeklaration
- Die vorgängige Meldung besonders wertvoller Gegenstände an die Firma. Unterbleibt sie, gilt das als Verschulden des Absenders.
- Vorbehaltlose Annahme
- Die Entgegennahme des Transportguts ohne festgehaltene Beanstandung. Zusammen mit der Bezahlung löscht sie die Ansprüche gegen den Frachtführer.
- Kostendach
- Schriftlich vereinbarte Obergrenze bei einer Abrechnung nach Aufwand. Ohne Kostendach ist eine Stundenofferte keine belastbare Zahl.
- Kostenvoranschlag
- Eine Schätzung, kein Festpreis. Eine gewisse Abweichung gilt als hinnehmbar; verbindlich wird erst ein fester Preis für klar umschriebene Leistungen.
- Regie
- Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, meist nach Stunden und Anzahl Mitarbeitenden.
- Übergabeprotokoll
- Das Formular bei der Rückgabe der Mietsache. Es besteht keine Unterschriftspflicht; strittige Positionen werden mit einem Vorbehalt versehen.
- Lebensdauertabelle
- Übersicht über die übliche Lebensdauer von Bauteilen und Geräten. Sie dient dazu, den Zeitwert statt des Neuwerts abzurechnen.
- Abnahmegarantie
- Zusage einer Reinigungsfirma, bei Beanstandungen kostenlos nachzureinigen, bis die Wohnung abgenommen wird. Gehört schriftlich vereinbart.
- Mietzinsdepot
- Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto, das auf den Namen der Mieterschaft lauten muss. Bei Wohnungen höchstens drei Monatszinse.
Wo die ausführlichen Antworten stehen
Die FAQ fassen zusammen. Ausführlich behandelt werden die Themen auf den einzelnen Seiten dieses Dossiers: Die Registerarbeit steht unter Umzugsfirma prüfen, die Methodik des Vergleichs unter Offerten vergleichen, das Frachtrecht mit allen Fristen unter Versicherung und Haftung, die dokumentierten Fälle unter Warnsignale und die Rückgabe der alten Wohnung unter Wohnungsabgabe. Der Ratgeber setzt alles in eine zeitliche Reihenfolge.
Ein Hinweis zur Aktualität: Rechtsgrundlagen ändern sich selten, die Praxis von Ämtern und die Zuständigkeiten hingegen schon. Wir haben die Angaben im September 2026 zusammengestellt. Gebühren nennen wir auf dieser Website bewusst nicht – weder für Registerauszüge noch für behördliche Bewilligungen –, weil sie je nach Kanton und Gemeinde abweichen und sich ändern. Die aktuellen Ansätze erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
Und noch einmal in aller Deutlichkeit, weil es die häufigste Erwartung an eine Seite mit diesem Namen ist: Wir veröffentlichen keine Rangliste, keine Sterne und keine Empfehlung für einen einzelnen Betrieb. Wer Ihnen das anbietet, verkauft in aller Regel Sichtbarkeit. Was wir anbieten, ist ein kostenloser Vermittlungsservice und eine Anleitung, mit der Sie selbst zu einem begründeten Urteil kommen.